Kosten

Die Finanzierung der Kindertagesstätte

Die Finanzierung der Kita als eingetragener Verein mit gemeinnützigem Auftrag erfolgt zum einen durch Gelder der Stadt Münster (96 %) und zum anderen aus Beiträgen der Vereinsmitglieder (4 %). Der Anteil der Vereinsmitglieder heißt Trägeranteil und ist Bestandteil des monatlich an den Verein zu zahlenden Gesamtbeitrages.

Wenn ein Kind eine Kindertageseinrichtung in Münster besucht, werden dafür öffentlich-rechtliche Elternbeiträge an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien fällig, soweit es sich um ein Einrichtung gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) handelt. Dies ist bei uns der Fall. Die Eltern der bei uns betreuten Kinder zahlen also neben dem Vereinsbeitrag auch einen einkommensabhängigen Beitrag an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.

Elternbeitrag an den Verein.

Über die Höhe des Beitrages an den Verein entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. Der monatlich an den Verein zu zahlende Gesamtbeitrag beträgt zurzeit 130 € und ist – unabhängig vom Einkommen der Eltern – für alle Kinder in der Einrichtung gleich. Der Beitrag muss monatlich per Dauerauftrag auf das Konto der Kita überwiesen werden. Er setzt sich wie folgt zusammen:

Trägeranteil: Die Höhe des Trägeranteils zur Aufbringung der nicht abgedeckten Betriebskosten wird gesetzlich festgelegt (4 % der Betriebskosten) und beträgt zurzeit 49 € monatlich.

Vereinsbeitrag: Der Vereinsbeitrag in Höhe von zurzeit 22 € monatlich dient der Deckung der Kosten des Trägers.

Essensgeld: Sowohl der Beitrag für das Mittagessen als auch die Beiträge für die Getränke und die Nachmittagsmahlzeit sind kostendeckend auf jedes Kind umzulegen und belaufen sich zurzeit auf 53 € monatlich.

Musikalische Früherziehung: Der Beitrag für die musikalische Früherziehung (zurzeit 6 €) ist ebenfalls kostendeckend zu entrichten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kinderbetreuungskosten ermäßigt bzw. bezuschusst werden. Beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien können Eltern einen entsprechenden Antrag stellen.

Elternbeitrag an den Verein130/monatlich

Im Beitrag enthalten:

  • Trägeranteil
  • Vereinsbeitrag
  • Essensgeld
  • Musikalische Früherziehung

Elternbeitrag an die Stadt

Für Kinder, die in unserer Kita betreut werden, müssen die Eltern – neben dem Elternbeitrag an den Verein – einen einkommensabhängigen Beitrag an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zahlen.

Haben Sie mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Tageseinrichtung, eine offene Ganztagsschule oder ein ganztägiges Betreuungsangebot an Grund- oder Förderschulen besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden, so ist nur ein Kind beitragspflichtig. Sofern sich hier unterschiedlich hohe Beitrage ergeben (z.B. ein Kind unter drei Jahren, ein Kind über drei Jahren), muss der höher ausfallende Elternbeitrag gezahlt werden. Wird ein Geschwisterkind in Kindertagespflege betreut, ist für das Geschwisterkind bei einer Betreuung von mehr als 45 Stunden im Monat immer ein Mindestbeitrag zu zahlen.

Nach der Anmeldung Ihres Kindes in unserer Kita werden Sie vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien angeschrieben und erhalten drei Formulare:

  • detaillierte Berechnungshilfe für das Einkommen ► soll die Errechnung des anzusetzenden Einkommens erleichtern
  • ein Informationsblatt zum Elternbeitrag, auch zu möglichen Ermäßigungen.

Die Höhe der Elternbeiträge hängt ab vom Alter des Kindes, von der Art der Kindertagesbetreuung und von dem anrechenbaren Einkommen. Bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 37.000 Euro zahlen Sie keinen Elternbeitrag.

Die Elternbeiträge sind nach Einkommensgruppen gestaffelt und festgelegt und können dem Merkblatt zum Elternbeitrag entnommen werden.

Jugendamt-Website

Sie leben getrennt oder sind geschieden? Dann wird bei der Berechnung nur das Einkommen des Elternteils zugrunde gelegt, bei dem das Kind lebt. Bitte beachten Sie: Unterhaltsleistungen für den Elternteil oder das Kind sind ebenfalls Einkommen.

Die Beitragszahlungen beginnen in dem Monat, in dem das Kind in die Kindertageseinrichtung aufgenommen wird und bestehen bis zum Ende des Monats, in dem der Betreuungsvertrag endet.

Sie haben Probleme mit der Finanzierung? Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kann die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes ermäßigen oder bezuschussen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu müssen Sie spätestens in dem Monat, in dem Ihr Kind zum ersten Mal die Kindertageseinrichtung besucht, einen Antrag beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stellen.